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Über Diskriminierung

Bei Betroffenen besteht oft Unsicherheit, ob das, was sie erlebt haben, Diskriminierung ist. Wir von Respekt*OWL sprechen von Diskriminierung, wenn Menschen oder Gruppen als ungleich oder minderwertig angesehen werden und deshalb Benachteiligung erfahren oder in ihrer Würde verletzt sind. Diskriminierung ist nur im Zusammenspiel mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen möglich. Dabei handelt es sich um historisch gewachsene Ungleichheiten, durch die manche Menschen Vorteile haben und andere benachteiligt werden. In einer männlich dominierten Gesellschaft zeigt sich z.B. die Abwertung von Frauen, TransPersonen und allen, die die binäre Norm infrage stellen. Männlichkeit wird als Norm verstanden, an der alles gemessen wird. Eine andere historisch gewachsene Ungleichheit mündet in Rassismus. Menschen of Color erfahren gegenüber z.B. weißen Deutschen Benachteiligungen. Dazu können sich verschiedene Diskriminierungsformen überschneiden können (Intersektionalität). So ist eine queere, weiblich identifizierte Person of Color auf mehreren Ebenen Diskriminierung ausgesetzt. Eine weiße deutsche Person kann keine rassistische Diskriminierung erfahren, wohl aber eine ungerechte Behandlung, wie z.B. Mobbing und damit Ausgrenzung und Benachteiligung.
Diskriminierungen als solche anzuerkennen, sie öffentlich zu machen und sich dagegen zu wehren, kostet Kraft. Wir möchten Sie ermutigen, sich an uns zu wenden, wenn Sie dabei Unterstützung wünschen.

Wer ist von Diskriminierung betroffen?

Für uns stehen die Betroffenen von Diskriminierung im Mittelpunkt.  Daher orientieren wir uns soweit wie möglich an Selbstbezeichnungen.  Diese sind nicht immer einheitlich in den betroffenen Gruppen und werden  permanent neu verhandelt.
Viele Menschen gehören mehreren benachteiligten Gruppen an und erleben dadurch Mehrfachdiskriminierung.
Wortwolke mit Selbstbezeichnungen von Menschen, die Diskriminierung erfahren:  BIPoC/Schwarze Menschen und Personen of Color, Sinti*zze und Romn*ja, Juden_Jüdinnen, Muslim*innen, Menschen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, Geflüchtete und zugewanderte Menschen, Menschen ohne Papiere, Menschen mit Zweitmigrationserfahrung, Sorb*innen, Behinderte Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Neurodiverse Menschen, Autist*innen, Gehörlose Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, Menschen mit Assistenzbedarf, Chronisch kranke Menschen, Frauen, Trans* Personen, Inter* Personen, nicht-binäre Personen, Agender und genderfluide Personen, Queere Menschen, Schwule, Lesben, Asexuelle Menschen, Bi- oder pansexuelle Menschen, Regenbogenfamilien, Einelternfamilien, Mehrelternfamilien, Kinder und Jugendliche, Ältere Menschen und Senior*innen, Angehörige nicht-christlicher Religionsgemeinschaften, Atheist*innen, Dicke Menschen, Menschen mit niedrigem Einkommen, Menschen mit Sozialleistungsbezug, Wohnungslose Menschen(c) Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V., 2022

Wie entsteht und wirkt Diskriminierung?

Diskriminierungen entstehen z. B.:
  • durch Vorurteile und negative Zuschreibungen
  • durch das Handeln einzelner Menschen
  • Kriminalisierung von Gruppen und Menschen
  • Verbreitung von diskriminierenden Klischees durch Medien, Politik, Wissenschaft …
  • als Ergebnis von gesetzlichen Regelungen, von ausgrenzenden Abläufen in Unternehmen und Behörden
  • durch lange Zeit gewachsene Strukturen, Abläufe und Gewohnheiten
  • bewusst oder unbewusst, absichtlich oder durch fehlende Sensibilität.

Wie zeigt sich Diskriminierung im Alltag?

Diskriminierung kann in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zum Ausdruck kommen, z. B.:
  • im Beruf und bei Bewerbungen
  • auf dem Wohnungsmarkt und durch Nachbar*innen
  • im Freizeitbereich, z.B. in Fitnessstudios oder Clubs
  • in Geschäften, z.B. Supermarkt, Bekleidungsgeschäft
  • bei Dienstleistungen, z.B. Friseur*in, Handwerksbetriebe
  • im Öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn)
  • in Bildung und Ausbildung, z.B. Schule, Hochschule, Berufsschule
  • im Gesundheits- und Versicherungswesen
  • auf Ämtern und Behörden
  • durch Polizei und Justiz
  • in der politischen Teilhabe
  • durch diskriminierende Gesetze, z.B. „Transsexuellengesetz“
  • in der Sprache und in der medialen Repräsentation
  • in sozialen Medien
  • im sozialen Nahbereich, z.B. Familie, Freund*innen
  • im öffentlichen Raum, z.B. auf der Straße

Welche Gesetze schützen vor Diskriminierung?

Diskriminierung verstößt gegen die deutsche Verfassung und ist ein  Angriff auf die Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. In Artikel 3 des Grundgesetzes findet sich ein allgemeines  Diskriminierungsverbot:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Trotzdem erleben viele Menschen in Deutschland  täglich Benachteiligung und Belästigung. 
Seit 2006 gibt es mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)  ein eigenes Gesetz, das das Verbot von Diskriminierung regelt. 
Das AGG schützt vor Diskriminierungen in folgenden Kategorien:
  • rassistische Zuschreibungen/ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • sexuelle Identität
  • Lebensalter
  • Religion und Weltanschauung
  • Behinderung
Bei den im AGG aufgeführten Diskriminierungskategorien fehlen viele  von Diskriminierung betroffene Gruppen, die weiter oben aufgeführt sind.  Darüber hinaus regelt das AGG Diskriminierungsverbote nur für die  Bereiche Arbeit und Zivilrecht. So haben Betroffene z.B. die  Möglichkeit, gegenüber Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen oder  Ladeninhaber*innen Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In  wichtigen Bereichen wie Behörden, Polizei, Justiz oder (öffentlicher) Bildung gilt der Diskriminierungsschutz des AGG dagegen nicht.

Wie wirkt sich Diskriminierung aus?

  • Demütigung und Würdeverletzung
  • Schmerzhafte Gefühle, wie z.B. Wut, Scham, Verunsicherung, Ohnmacht, Sprachlosigkeit, Trauer
  • Selbstzweifel oder Selbstabwertung
  • Massive Beeinträchtigungen des Wohlbefindens und der psychischen Stabilität
  • Beeinträchtigungen der Gesundheit, z.B. Schlafstörungen, Herzinfarktrisiko
  • Ausschluss und Isolation
  • Vermeidung von bestimmten Orten oder Angeboten
  • Einschneidende Veränderungen in existentiellen Lebensbereichen, z.B. Schulwechsel, Kündigung, Umzug in andern Stadtteil oder anderes Bundesland
  • Armut

Welches Verhalten ist diskriminierend?

  • Kontaktvermeidung, Ausgrenzung, Verweigerung von Anerkennung, Respekt und Interesse
  • Beleidigungen, Drohungen
  • Zutrittsverweigerung
  • Diskriminierende Kontrollen ohne Verdacht, z.B. Racial Profiling
  • Schlechtere Chancen beim Zugang, z.B. zu Bildung, Arbeit, Wohlstand
  • Gleichbehandlung trotz ungleicher Voraussetzungen
  • Verhinderung oder Erschwerung von Teilhabe
  • Ungebetene, vermeintlich „positiv“ gemeinte Zuschreibungen, z.B.  von Rhythmusgefühl, Modebewusstsein, Multi-Tasking-Fähigkeit, besonderem  Fleiß …
  • Mobbing
  • Sexuelle Belästigung
  • bauliche und kommunikative Barrieren
  • gewaltsame Übergriffe

Quellenverzeichnis:

[1] https://www.adb-sachsen.de/de/themen/beitrag/was-ist-diskriminierung; aufgerufen am 10.01.2024